Telefonnummer
Sicherheit
kostenlos anmelden
Sicherheit gegen Betrug im Shop
Bestellungen per Telefon überpruefen
Unternehmen
SCIcom Frank Schöbel
Jeanne d'Arc-Ring 34
06862 Dessau-Roßlau
Germany
Kontakt
Telefon: +49 700 80 900900
Fax:       +49 700 80 900900
E-mail:    info|at|callandverify.com

1. Geltungsbereich

1.1 SCIcom erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.4 SCIcom kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2. Leistungspflichten

2.1 SCIcom gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SCIcom liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. SCIcom kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

3.1 SCIcom ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

3.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch SCIcom oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

3.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.

3.4 Eine Kündigung des Vertrages zum Ende des Abrechnungszeitraumes ist spätestens 1 Tag vor Ende des aktuellen Abrechnungszeitraumes möglich. Der Abrechnungszeitraum richtet sich bei allen Tarifen nach der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit.

3.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für SCIcom insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

3.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax oder mittels gescanntem Emailanhang als gewahrt gilt.

4. Preise und Zahlung

4.1 SCIcom ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Alle Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt SCIcom die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet SCIcom Zinsen in Höhe von zehn Prozent. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

4.2 Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf 1 Monat. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Bei Rücklastschriften berechnet SCIcom eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Lastschrift zzgl. der für SCIcom angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet SCIcom diesen Betrag.

4.3 SCIcom ist berechtigt, die Aktivierung eines Vertrages erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

4.4 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.

5. Haftung

5.1 Für Schäden haftet SCIcom nur dann, wenn SCIcom oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SCIcom oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von SCIcom auf den Schaden beschränkt, der für SCIcom bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war bzw. für den jeweiligen Tarif vereinbart wurde.

5.2 Die Haftung von SCIcom wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

5.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde sichert zu, dass die SCIcom von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, SCIcom jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von SCIcom binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, von SCIcom zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und SCIcom unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von SCIcom nutzen, haftet der Kunde gegenüber SCIcom auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

7. Datenschutz

7.1 SCIcom weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden9.2 SCIcom weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht wenn und soweit SCIcom Leistungen anbietet, für die Besondere Geschäftsbedingungen existieren. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dessau. SCIcom ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von SCIcom auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

8.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Roßlau, im Mai 2006